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Fragen zum Thema Radonmessung beschäftigen die ortsansässigen Unternehmen

Radonmessgerät

Informationen dazu bietet die IHK Chemnitz am 27. April 2021

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete Ende des letzten Jahres festgelegt. Betroffen ist fast das gesamte Erzgebirge bis zur Stadtgrenze von Chemnitz. Unter der Adresse www.radon.sachsen.de sind dazu eine Karte, eine Liste der Gemeinden sowie allgemein interessante Themen und die entsprechende Allgemeinverfügung, welche seit 31.12.2020 in Kraft getreten ist, veröffentlicht. Diese wirft seitdem vor allem bei vielen Unternehmer*innen Fragen auf.

Alle Arbeitgeber*innen, Selbstständige sowie alle Bauherr*innen, die in diesen Gebieten entweder in Kellern und Erdgeschossräumen eine Beschäftigung ausüben oder ausüben lassen bzw. ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen neu errichten, sind gemäß dem Strahlenschutzgesetz zu einer zwölfmonatigen Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration verpflichtet. Die Messungen müssen innerhalb von 18 Monaten, spätestens bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein. Wird dabei eine Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ festgestellt, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radonwerte zu ergreifen und durch eine wiederholte Messung auf Ihren Erfolg zu kontrollieren.

Die Stadt Annaberg-Buchholz empfiehlt aus diesen Gründen das Angebot der IHK Chemnitz anzunehmen. Diese bietet dazu im Rahmen eines kostenlosen Online-Seminars am 27. April 2021 in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr Informationen zur Umsetzung der neuen Messpflicht für Unternehmen an. Darin werden generelle Fragen zur Messpflicht geklärt, aber auch Hilfestellung zur konkreten Durchführung der Messungen gegeben. Alle Interessierten können sich auf der Homepage der IHK Chemnitz (https://www.chemnitz.ihk24.de) über die Suchfunktion unter der Dokumentennummer 123149194 anmelden.

Ansprechpartner

Person
IHK Chemnitz
Telefonnummer
0371 | 6900-1230